Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Fußzeile springen

Projektabwicklung

Unser Projekt wurde eingeplant. Was nun?

Wird Ihr Projekt im Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021–2027 durch die Genehmigung des Antrags gefördert, ergeben sich daraus für Sie, als Projektträger, Rechte und Pflichten:

- Sobald Sie einen Vertrag über die Umsetzung des Projektes (tschechische Partner) oder einen Zuwendungsbescheid (bayerische Partner) erhalten haben, sind Sie verpflichtet, Berichte über den Fortschritt der Durchführung Ihres Projektes einzureichen.

- Ebenso haben Sie ab diesem Zeitpunkt das Recht fürs Projekt getätigte Ausgaben gegenüber dem Programm zur Refinanzierung geltend zu machen.

Berichtslegung und Indikatoren

Die Einreichung der Berichte zum Projektfortschritt und damit auch der getätigten Projektausgaben erfolgt digital im Monitoringsystem Jems. Informationen über die förderfähigen Ausgaben entnehmen Sie bitte den Gemeinsamen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben.

Zur Messung Ihres Projekterfolges wird die Erfüllung der Output- und Ergebnisindikatoren, welche Sie bei Antragstellung angegeben haben, herangezogen. Die Hinweise zu Output- und Ergebnisindikatoren finden Sie unter Dokumente.

Wer hilft bei technischen Fragen zum Jems weiter?

Bei technischen Fragen zum System wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Sekretariat.

An wen wende ich mich bezüglich genereller Fragen zur Abrechnung?

Bei inhaltlichen Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgabeprüfende Stelle. Diese berät Sie gerne bei Fragen rund um die Abrechnung.

Informationen zur Gewährung einer Zuwendung aus dem tschechischen Staatshaushalt (nur für die tschechischen Partner)

Tschechische Projektpartner können einen Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung aus dem tschechischen Staatshaushalt stellen. Die Zuwendung wird vom Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik erteilt. Der Antrag kann im Rahmen eines Aufrufs gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind im Handbuch für tschechische Antragsteller festgelegt, das unter Dokumente zur Verfügung steht.