Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Fußzeile springen

Begleitausschuss

2

Sitzungen im Jahr

11

bayerische stimmberechtigte Mitglieder

11

tschechische stimmberechtigte Mitglieder

Durch den Begleitausschuss erfolgt die Begleitung des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 gemäß Art. 28–30 sowie Art. 22 der VO (EU) 2021/1059. Der Begleitausschuss beaufsichtigt die effektive und ordnungsgemäße Durchführung des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027. Dabei stützt er sich auf die Finanzdaten, auf gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, einschließlich Änderungen beim Wert der Ergebnis- und Outputindikatoren und des Fortschritts bei quantifizierten Zielwerten, sowie auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele nach Art. 16 der VO (EU) 2021/1060 und gegebenenfalls die Ergebnisse qualitativer Analysen.

1. BA
1. BA

Nächste Sitzung des Begleitausschusses: 18.-19.06.2024

Voraussichtliche Termine der weiteren Sitzungen des Begleitaussch.:

  • 5. BA: 10.-11.12.2024
Fristen zur Antragseinreichung

Sitzungen des Begleitausschusses